Wochenendfahrverbot

Bitte um Beachtung:

ab dem 1.Mai gilt wieder das sog. 

Wochenendfahrverbot, d.h. 

ab samstags 13:00 Uhr bis sonntags 18:00 Uhr

und an Feiertagen ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

dürfen die Wege der Kolonie nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

(Verstöße sind mit einem Ordnungsgeld von 30,- EUR belegt!)