Bitte um Beachtung:
ab dem 1.Mai gilt wieder das sog.
Wochenendfahrverbot, d.h.
ab samstags 13:00 Uhr bis sonntags 18:00 Uhr
und an Feiertagen ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
dürfen die Wege der Kolonie nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
(Verstöße sind mit einem Ordnungsgeld von 30,- EUR belegt!)